Sonntag, 24.November 2024 | 19:36

Gesetz bedroht Existenz von Spielhallen in MV

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Spielhallen-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich wegen er künftig geltenden Abstandsregeln für einen Teil ihrer landesweit knapp 200 Einrichtungen neue Standorte suchen oder diese schließen. Das Landesgesetz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, das am Mittwoch im Landtag zur Abstimmung steht, schreibt die Einhaltung von Mindestabständen vor. Gemäß Paragraf 11 des Gesetzes müssen mindestens 500 Meter Luftlinie zwischen zwei Spielhallen liegen. Zudem dürfen im Umkreis von 500 Metern zu Schulen keine Glücksspiele angeboten werden.

Bestrebungen, nach dem Beispiel anderer Bundesländer Ausnahmeregelungen zu treffen, scheiterten dem Vernehmen nach am Widerstand der SPD. Der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft befürchtet den Verlust der Hälfte der landesweit rund 1200 Arbeitsplätze in der Branche. Zudem bangen betroffene Kommunen um Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel.

„Die Spielhallenbetreiber hatten bis zum Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags insgesamt neun Jahre Zeit, um sich auf die zukünftig geltende Rechtslage einzustellen“, betonte die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier. Doch räumte sie ein, dass es auch in ihrer Fraktion unterschiedliche Auffassungen zum Maß der Mindestabstände gebe. „Wir haben und hatten bei der Regelung des Mindestabstandes zu Schulen den Kinder- und Jugendschutz im Blick. Die Abstandsgebote dienen der möglichst frühzeitigen Vorbeugung von Spielsucht“, erklärte die SPD-Politikerin. Glücksspiel und Spielhallen dürften nicht „normaler Bestandteil der Lebenswirklichkeit in jungen Jahren werden“.

Kritik an der kompromisslosen Haltung kam vom Branchen-Dachverband. Im digitalen Zeitalter und angesichts schon bald legaler Online-Glücksspielangebote seien Mindestabstände für Spielhallen absurd. „Wir brauchen eine Spielhallen-Regulierung nach qualitativen Kriterien, nicht eine mit dem Zollstock“, argumentierte Vorstandssprecher Georg Stecker. Mecklenburg-Vorpommern solle auf die Qualität von Spielhallen setzen, Arbeitsplätze sichern und den Spielerschutz stärken. Länder wie Bayern und Rheinland-Pfalz machten es vor. Stecker verwies auf Pläne in Rheinland-Pfalz, für bestehende Spielhallen eine letztmalige Übergangsphase von sieben Jahren zu gewähren.

Die CDU-Fraktion im Schweriner Landtag hatte sich lange dafür eingesetzt, auch in Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung der Abstandsregeln abzumildern, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die oppositionelle Linke warf der Landesregierung eine unzureichende Vorbereitung des Gesetzes vor. So sei nicht geklärt, wie viele Spielhallen nach Auslaufen der Übergangsregelung zum 1. Juli schließen müssten, wie viele Jobs damit verloren gingen und in welcher Höhe den betroffenen Gemeinden die Vergnügungssteuer verloren gehe.

„Bei all den offenen Problemen drängt sich doch die Frage auf, ob es in Zeiten des Internets zum Schutz der Spielerinnen und Spieler nicht andere und wirkungsvollere Möglichkeiten gibt als ein Festhalten an vor zehn Jahren geregelten Mindestabständen“, betonte der Linken-Abgeordnete Peter Ritter mit Blick auf die Legalisierung des Online-Glücksspiels. Die Linke will vor der Abstimmung im Landtag einen Antrag einbringen, der auf eine Verkürzung der Mindestabstände auf 300 Meter zielt.

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