Die AfD im Schweriner Landtag sieht sich durch ein Urteil in Hessen in ihrer Kritik an den Milliardenschulden im Zuge der Corona-Krise bestätigt.
„Der hessische Staatsgerichtshof hat der schwarz-grünen Regierung eine heftige Ohrfeige beschert. Das Urteil könnte nun auch auf Mecklenburg-Vorpommern abfärben“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Schmidt am Donnerstag in Schwerin.
Im Juni hatte die Oppositionsfraktion am Landesverfassungsgericht in Greifswald Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt eingereicht, mit dem Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung der Corona-Krise Kredite in Höhe von 2,15 Milliarden Euro aufnehmen kann. Mit einem vorhergehenden Nachtrag summiert sich die coronabedingte Neuverschuldung des Landes auf 2,85 Milliarden Euro. Die AfD bezweifelt, dass solch eine große Summe nötig ist. Kritik an der hohen Neuverschuldung hatte zudem der Landesrechnungshof geübt.
Wie alle anderen Bundesländer hatte auch Hessen kreditfinanzierte Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise gebildet. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschied nun, dass der insgesamt zwölf Milliarden Euro schwere Corona-Fonds verfassungswidrig ist. Abgeordnete von SPD und FDP hatten bereits im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.
Die CDU-Fraktion im Schweriner Landtag forderte, das Urteil aus Hessen auch für Mecklenburg-Vorpommern zu bewerten. „Gerade, weil die Konstruktion des hessischen Corona-Sondervermögens und des Sondervermögens MV-Schutzfonds relativ ähnlich sind, gebietet es die finanzpolitische Verantwortung von Landesregierung und Landtag, anhand der Urteilsbegründung sehr genau zu prüfen, welche Schlussfolgerungen für den weiteren Umfang mit dem MV-Schutzfonds zu ziehen sind“, erklärte Fraktionschef Franz-Robert Liskow.
Nicht für die Bekämpfung der Corona-Krise benötigte Kreditermächtigungen sollten ungenutzt bleiben, um die Tilgungslast zu vermindern. „Wenn die Linkskoalition politische Spielwiesen unterhalten möchte, dann wird sie woanders sparen müssen“, sagte Liskow, dessen Fraktion im Landtag als damalige Regierungspartei für den milliardenschweren MV-Schutzfonds gestimmt hatte.
Ein Sprecher des Finanzministeriums in Schwerin kündigte an, dass das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes sorgfältig ausgewertet werde. Die zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen getroffenen Regelungen seien zwar vergleichbar, unterschieden sich aber in wichtigen Details. Mit dem Gesetz zum MV-Schutzfonds habe der Landtag die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des Maßnahmenpakets gesetzt, umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten und Transparenz seien gewährleistet.
Die Corona-Pandemie sei in ihrem Verlauf und mit ihren Folgen noch immer schwer einzuschätzen und habe zu ganz besonderen Entscheidungen gezwungen, hieß es.