Das Oberverwaltungsgericht Greifswald verhandelt heute über eine Klage gegen einzelne Regelungen in zwei Corona-Verordnungen vom April 2020 sowie vom Mai 2021.
Konkret geht es um das damals gültige Einreiseverbot und Ausreisegebot für Zweitwohnungsinhaber in Mecklenburg-Vorpommern. Kläger ist ein Zweitwohnungsinhaber, der seinen Erstwohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern hat. Menschen aus anderen Bundesländern durften 2020 und 2021 zeitweise nur nach MV einreisen, wenn sie dort auch ihren Erstwohnsitz hatten.
Ausnahmen gab es bei Besuchen der Kernfamilie, zu der etwa Kinder, Eltern, Geschwister sowie Lebenspartner zählten.