Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Anträge von Schülern gegen die Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen oder auf schulischen Anlagen als unbegründet abgelehnt.
Selbst wenn mit dieser Verpflichtung in die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, Freiheit der Person oder körperlichen Unversehrtheit eingriffen werde, sei dieser Eingriff in Abwägung mit den Grundrechten Dritter gerechtfertigt, entschied das Gericht am Freitag. Die Regelung diene dem Schutz von Leben und Gesundheit der von der Covid-19-Erkrankung bedrohten Bevölkerung, zu dem der Staat verpflichtet sei. Die Beschlüsse seien unanfechtbar. (Az.: 1 KM 159/21 OVG und 1 KM 199/21 OVG)
Die Schüler seien in ihren Anträgen der Meinung gewesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht von den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes erfasst sei. Studien hätten nach Meinung der Antragsteller zudem ergeben, dass das Tragen von Masken für Kinder gesundheitsgefährdend sei.