Samstag, 05.Oktober 2024 | 12:28

Gericht lehnt komplette Wahlabsage in Neubrandenburg ab

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Die Basisdemokratische Partei Deutschlands (Die Basis) ist mit einem Eilantrag mit dem Ziel einer Absage und Verschiebung der kompletten Stadtvertreterwahl in Neubrandenburg vorläufig gescheitert. Das Verwaltungsgericht Greifswald lehnte den Antrag als unzulässig ab. Das Landes- und Kommunalwahlgesetz verweise darauf, dass eine Überprüfung der Kommunalwahl erst im Nachhinein durch ein Wahlanfechtungsverfahren vorgesehen sei, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Die Partei Die Basis will klären, ob sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreicht.

Hintergrund des Antrags sind fehlerhafte Stimmzettel für die Wahl der Stadtvertreter am 9. Juni in einem von drei Wahlbereichen der Stadt. Das Schweriner Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde hatte in Abstimmung mit der Stadt am 27. Mai beschlossen, die Wahl nur in dem betroffenen Wahlbereich 1 abzusagen und zu verschieben. Die Partei Die Basis argumentiert dagegen, dass dadurch im Nachhinein taktisches Wahlverhalten nicht ausgeschlossen werden könne, da man das Ergebnis der anderen beiden Wahlbereiche kenne.

Im Wahlbereich 1 waren die fehlerhaften Stimmzettel bereits an Briefwähler versandt worden. Anstelle eines dort zu nennenden Basis-Kandidaten wurde auf den Stimmzetteln ein Kandidat einer anderen Liste genannt, der damit doppelt auf dem Stimmzettel vertreten war. In den Wahlbereichen II und III trat dieser Fehler nicht auf.

Der Basis-Bundesvorsitzende Sven Lingreen betonte, unbeachtet der Rechtsmittel-Entscheidung werde im Nachgang wohl die gesamte Wahl angefochten werden müssen. Das hätte man mit einer einfachen Ausweitung der Wahlverschiebung durch das Innenministerium auf den gesamten Wahlbereich vermeiden können, sagte der Politiker.

Die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament, die am 9. Juni parallel abgehalten werden, können in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant stattfinden, wie die Stadtverwaltung betonte.

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