Die rund 660 ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern müssen keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Aufwandsentschädigung zahlen. Dies hat das Landessozialgericht in Neustrelitz am 20. April entschieden und damit einen 13 Jahre währenden Rechtsstreit beendet, wie der Städte- und Gemeindetag MV am Dienstag mitteilte (Az: L 4 R 169/15).
Das Gericht bestätigte das Urteil und verwies darauf, dass es 2019 in einem anderen Fall schon einmal in diesem Sinne entschieden habe (Az: L 7 R 105/16). Die ehrenamtlichen Bürgermeister in MV sind den Richtern zufolge nicht abhängig beschäftigt und unterliegen damit nicht der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Im aktuellen Fall hatten die Gemeinde Dümmer (Landkreis Nordwestmecklenburg) und ihre frühere ehrenamtliche Bürgermeisterin, Janett Rieß geklagt. Der Städte- und Gemeindetag unterstützte die Klage.
Dem zuständigen Referenten bei dem Kommunalverband, Klaus-Michael Glaser, zufolge hatte die Deutsche Rentenversicherung das Amt Stralendorf und die Gemeinde Dümmer im Jahr 2010 geprüft und die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Noch im selben Jahr sei Klage erhoben worden, die das Sozialgericht Schwerin 2015 jedoch abgewiesen habe. Nach einer Berufung habe das Landessozialgericht in Neustrelitz das Urteil nun aufgehoben. Revision sei nicht zugelassen worden.
Mehr als 200 ehrenamtliche Bürgermeister haben laut Städte- und Gemeindetag in den vergangenen Jahren Widerspruch bei der Rentenversicherung eingelegt. Der Kommunalverband geht nach Glasers Worten davon aus, dass die Widersprüche nun im Sinne der Bürgermeister entschieden werden. Sie und die Gemeinden könnten Rückzahlungen erwarten. Vor allem aber werde das Ehrenamt künftig weniger bürokratisch sein und damit erleichtert, betonte Glaser.
Er kritisierte die Rentenversicherung für ihr Verhalten sowie die lange Verfahrensdauer. „Wahrscheinlich werden einige der Widerspruch führenden Bürgermeister schon gar nicht mehr am Leben sein“, so Glaser. „So sollte der Sozial- und Rechtsstaat nicht mit seinen ehrenamtlichen Kümmerern vor Ort umgehen.“