Wegen Betrugs und Führens eines falschen Doktortitels hat das Landgericht Schwerin eine 42 Jahre alte Medizinerin am Freitag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte aus Kirgistan hatte zu Beginn des Prozesses am Dienstag gestanden, mit gefälschten Urkunden die Zulassung als Vertragsärztin in Deutschland erschlichen zu haben. Damit betrieb die Frau, die nach eigenen Angaben in ihrer Heimat Medizin studiert hatte, seit 2014 nacheinander zwei Praxen im östlichen Mecklenburg-Vorpommern und zwei im bayerischen Landkreis Ansbach.
Laut Anklage betrog sie die Kassenärztlichen Vereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern um rund 837.000 Euro, die sie sich als Honorare für ihre ärztlichen Leistungen und als Förderung für die Einrichtung ihrer Praxis auszahlen ließ. Die Strafkammer des Landgerichts folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Ärztin hatte eine gefälschte Facharzt-Urkunde sowie eine gefälschte Promotionsurkunde der Universität Graz vorgelegt, um von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommerns als Vertragsärztin zugelassen zu werden. Das Gericht hielt ihr zugute, dass es ihr „in der Tat leicht gemacht wurde“, da keine der angeblichen Urkunden von der Zulassungsbehörde hinterfragt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter. Dies sei aber ohne großen Aufwand möglich gewesen. Strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis und den Umstand, dass der reale Schaden für die Kassenärztlichen Vereinigungen geringer sei als der strafrechtlich relevante. Denn die Angeklagte habe als ausgebildete Ärztin ärztliche Leistungen erbracht.
Die Medizinerin betrieb zunächst von 2014 bis 2016 eine Hausarzt-Praxis in Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald). Dann wechselte sie nach Neustrelitz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte). Bei der KV Mecklenburg-Vorpommern rechnete sie während dieser Zeit rund 1,16 Millionen Euro an Honoraren ab, wie ein Justiziar der Ärztevereinigung als Zeuge berichtete. Strafrechtlich war knapp die Hälfte dieser Summe verjährt. Für den Betrugsprozess seien 626.000 Euro relevant gewesen, auf die die Medizinerin mangels rechtmäßiger Zulassung keinen Anspruch hatte, so das Gericht in der Urteilsbegründung.
Von 2018 bis 2019 betrieb die Frau in Feuchtwangen und in Wieseth im bayerischen Landkreis Ansbach zwei weitere Praxen, für die sie rund 144.000 Euro an Fördergeldern und 67.000 Euro an Honoraren zu Unrecht kassierte. Mitte 2019 verließ die Medizinerin Deutschland, weil ihr Schwierigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern gedroht hätten, berichtete ihr Verteidiger. Sie wurde im Sommer 2021 in Schweden festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.