Bescheinigungen über einen sechsmonatigen Genesenenstatus nach überstandener Corona-Erkrankung gelten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin sechs Monate. Das Gericht gab drei Eilanträgen statt, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.
Die Kläger sind laut Gericht im Besitz einer Bescheinigung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der ihnen noch einen sechsmonatigen Genesenenstatus zubilligt. Das Gericht sah es als wahrscheinlich an, dass ihnen die Abänderung des Genesenennachweises droht, wie es zur Begründung für die Entscheidungen hieß. Zudem könnten die Antragsteller von ihrem Genesenennachweis mit Blick auf die „erhebliche Rechtsunsicherheit“ infolge der Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI im täglichen Rechtsverkehr nicht effektiv Gebrauch machen.
Die Entscheidungen sind dem Verwaltungsgericht Schwerin zufolge noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten könnten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will sich in der kommenden Woche mit dem Thema beschäftigen, wie ein Kreissprecher sagte.