Der Unternehmerverband Mecklenburg-Schwerin hat sich für die Lockerung von Einschränkungen für Geimpfte und Covid-19-Genesene ausgesprochen.
„Wir plädieren für Pragmatismus“, sagte Geschäftsführerin Pamela Buggenhagen am Mittwoch in Schwerin. Die Öffnung geschlossener Bereiche sei für die betroffenen Unternehmen ein Rettungsanker und für die Menschen ein Hoffnungsschimmer. Buggenhagen mahnte gleichzeitig den digitalen Impfnachweis an.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte am Dienstag angekündigt, bereits zum kommenden Samstag (1. Mai) Erleichterungen für vollständig Geimpfte ermöglichen und diese mit negativ getesteten Personen gleichstellen zu wollen. Sie hat deshalb für Donnerstag eine Sondersitzung des Kabinetts einberufen. Ursprünglich sollte das Kabinett erst am Freitag zusammentreten. „Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagte sie am Mittwoch.
Voraussetzung sei, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist. Wie die Staatskanzlei mitteilte, soll zum Nachweis der vollständigen Impfung eine Impfbescheinigung gemeinsam mit einem amtlichen Ausweis im Original vorgelegt werden.
Schwesig verwies dabei auf entsprechende Regelungen in Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz. „Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein?“ In allen Regelungen der Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen.