Für Geimpfte mit Auffrischimpfung soll die Testpflicht bei 2G-Plus-Regeln künftig entfallen.
Das entschieden die Gesundheitsminister der Bundesländer am Dienstag auf einer Konferenz. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sind auch Geboosterte weiterhin zur Vorlage eines Testnachweises verpflichtet. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), Vorsitzender der Konferenz, kündigte an, dass die Befreiung 15 Tage nach der Booster-Impfung in Kraft tritt. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg hatten die Testpflicht für Geboosterte bereits Anfang Dezember aufgehoben. Auch Bayern schaffte am Dienstag für Geboosterte die Testpflicht ab.
Die Erleichterungen sollen spätestens nach zwei Monaten bewertet und gegebenenfalls entsprechend der Lagedynamik angepasst werden, sagte Holetschek. Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus – also, wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird. 2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen unter anderem für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen – ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen.
Ärztevertreter lehnten die Abschaffung der Testpflicht für Geboosterte als verfrüht ab. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der ebenfalls an der Gesundheitsministerkonferenz teilnahm, sprach zuvor davon, dass mit der Maßnahme „das Boostern noch attraktiver gemacht werden soll“. Der Beschluss der Gesundheitsminister betrifft knapp 20 Millionen Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.