Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern hofft auch für das kommende Jahr auf eine Erhöhung der Sätze beim Kurzarbeitergeld.
Anlässlich der geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz, das nun auch wieder zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten ermöglichen soll, schwane ihm bereits ein Déjà Vu, sagte Dehoga-Präsident Lars Schwarz am Montag in Rostock. Viele Restaurants könnten demnach wieder auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen müssen.
Der Bund hatte Ende November den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für die Unternehmen zwar bis Ende März 2022 verlängert, doch laut dem Dehoga-Bundesverband gelte dies nur für den Standard-Satz in Höhe von 60 Prozent des letzten Netto-Entgeltes. Aktuell werden die Beträge nach vier und sieben Monaten auf 70 Prozent und dann auf 80 Prozent (für Kinderlose) angehoben. Diese Regelung sei nach wie vor bis Ende Dezember befristet.
Schwarz ist zuversichtlich, dass auch die Aufstockung noch über den Jahreswechsel hinaus verlängert wird. Er verwies hier sowohl auf den politischen Konsens im Land als auch auf die zukünftige SPD-geführte Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig habe das Thema bereits auf der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz angesprochen und es werde geprüft. Ohne die Anhebung drohe laut Schwarz eine Abwanderung von Personal in andere Branchen, wie dies teilweise schon während den vergangenen Corona-Wellen passiert sei.
Auch die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag schloss sich am Montag der Forderung nach einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes an, um eine Abwanderung von Personal zu verhindern. „Eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik muss das berücksichtigen“, so der arbeitspolitische Sprecher Michael Meister.