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Freitag, der 13. – wann ist es Aberglaube, wann Zwangsstörung?

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Die Zahl 13 ist für viele Menschen mit Unglück verbunden – und fällt ein Freitag auf den 13. eines Monats, erwarten sie einen Tag voller Pech. Ein klassischer, meist harmloser Aberglaube. Doch ist er mit Zwängen verbunden, kann es problematisch werden.

Na, auch schon mal einen Glücks-Cent aufgehoben? Oder sind beim Anblick einer schwarzen Katze von links zusammengezuckt? Beides hat mit Aberglauben zu tun. Vierblättrige Kleeblätter, Schornsteinfeger-Figuren und Glücksschweine begleiten viele Menschen als kleine Alltagshelfer. Auch der Glaube an Unglück, etwa durch einen zerbrochenen Spiegel oder wenn der 13. eines Monats auf einen Freitag fällt, ist weit verbreitet.

So wie manche auf Glücksbringer vertrauen, greifen andere auf Rituale zurück, um das vermeintliche Unglück abzuwehren – vom Salzwerfen bis zum Klopfen auf Holz. Das kann witzig, kauzig oder zwanghaft wirken.

Nur: Wann handelt es sich um Aberglaube und wann fängt eine mögliche Zwangserkrankung an? Trennscharf lässt sich das nicht sagen, aber man kann auf Anzeichen achten. Expertinnen und Experten geben Einblicke. „Ritualisierte Handlungen sind Teil des Alltags und durchaus wünschenswert“, erklären die Fachleute der Oberberg Kliniken. „Routinen bedeuten eine Pause für das Gehirn, da sie nahezu automatisch ablaufen.“

Auch im Sport seien solche Rituale häufig präsent: „So vollziehen Sportlerinnen und Sportler vor einem Wettkampf nahezu durchchoreografierte Handlungsabläufe bis zum Moment, in dem es darauf ankommt, voll da zu sein.“ Auch Glücksbringer wie Socken oder Songs, um sich mental auf den Wettkampf einzustimmen, können dazugehören.

Ob ein Verhalten als zwanghaft gilt, hängt maßgeblich davon ab, wie viel Zeit und Energie es beansprucht und als wie belastend es erlebt wird. Bei einer Zwangsstörung bestimmen die Zwänge den Alltag so sehr, dass ein normales Leben kaum möglich ist. Wiederholte Kontrollen – etwa von Türschlössern oder Elektrogeräten – können so viel Zeit kosten, dass Betroffene das Haus kaum verlassen.

Es kann eine gewisse Nähe zwischen Aberglauben und Zwangsstörung geben, so die Experten weiter: Leide jemand an einem Wiederholungs- oder Zählzwang, sei dies häufig mit einem „magischen Denken“ verbunden.

„Bei dieser Form der Zwangsstörung haben Betroffene das Bedürfnis, eine Tätigkeit eine bestimmte Anzahl von Malen zu wiederholen oder gewisse Zählungen durchzuführen, damit sie sich gut fühlen können und sie nicht befürchten müssen, dass ihnen selbst oder einem nahestehenden Menschen etwas Schlimmes zustößt.“ Etwa: Wenn ich die Tür nicht genau siebenmal abschließe, kommen Einbrecher. Das ist ungemein anstrengend und beeinträchtigt die Lebensqualität der Betroffenen.

Wer feststellt, dass Zwänge den Alltag belasten, sollte sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung von Zwangserkrankungen basiert meist auf kognitiver Verhaltenstherapie.

Patienten werden dabei kontrolliert mit den Auslösern ihrer Zwangshandlungen konfrontiert – ohne den Zwang auszuführen. Die Intensität der Übung wird Schritt für Schritt gesteigert. Patientinnen und Patienten sollen so die Erfahrung machen, dass ihre Befürchtungen nicht eintreten und das Unwohlsein, die Zwangshandlung nicht zu machen, immer mehr nachlässt.

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