Donnerstag, 14.November 2024 | 18:46

„Freedom Day“? Eher nicht. Erste Maßnahmen fallen, Masken bleiben

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ngeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg.

Fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn werden ab heute keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr steht aber weiterhin im Infektionsschutzgesetz. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert, Corona-Lockerungen schnell wieder zurückzunehmen. „Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.“

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag möglich, etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Alle Länder wollen eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben – ausgenommen sind unter anderem Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen.

Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte, mit dem schnellen Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bundesländern würden die Schulen zur Durchseuchung freigegeben. „Mir bereitet es große Sorgen, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen in vielen Bundesländern jetzt wegfällt – und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden und die Infektionszahlen wieder steigen“, sagte er. „Ich hoffe, dass uns das alles nicht demnächst auf die Füße fällt.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Landesregierung dazu entschieden wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin. Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

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