Nach Klagen zweier Landtagsabgeordneter, die ihr parlamentarisches Fragerecht verletzt sehen, will das Landesverfassungsgericht am Donnerstag in Greifswald die Urteile bekannt geben. Die Verfahren richten sich gegen die Landesregierung.
Im ersten Fall macht der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm geltend, dass eine Kleine Anfrage bezüglich der umstrittenen Klimastiftung des Landes nicht vollständig beantwortet worden sei. Es fehlten Treffen von Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft, die später bekannt geworden seien, so der Vorwurf. Die Klimastiftung war Anfang 2021 auf Beschluss des Landtags gegründet worden, um die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen fertigstellen zu können.
Im zweiten Fall geht es um eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen bezüglich des Asylverfahrens eines verurteilten Straftäters. Er wollte über den Austausch Schwerins mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu dem Fall informiert werden. Die Antwort listete laut Gericht den Telefon- und E-Mail-Austausch dazu auf, ohne jedoch Inhalte zu nennen.