Das Wirtschaftsministerium hat ein Programm zur Förderung von Investitionen in Restaurants mit Bedienung in Tourismus-Regionen aufgelegt.
„Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel“, begründete Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag das Programm. Der Zuschuss sei auf maximal 200.000 Euro begrenzt.
Gefördert würden Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen seien von der Förderung ausgeschlossen. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, betonte Glawe.
Antragsberechtigt sind laut Ministerium Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten, prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen oder Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Die Höhe des Zuschusses richte sich nach der Unternehmensgröße und betrage 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.