Gut vier Monate nach Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft in Upahl ist das umstrittene Projekt erneut Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wie das Verwaltungsgericht Schwerin mitteilte, ist für den 23. Februar die mündliche Verhandlung zur Klage der Gemeinde gegen eine Entscheidung des Innenministeriums in Schwerin angesetzt.
Das auch für Bau zuständige Ministerium hatte im vorigen Sommer eine sogenannte Veränderungssperre außer Kraft gesetzt, mit der die Kommune verhindern wollte, dass in ihrem Gewerbegebiet Unterkünfte für Flüchtlinge errichtet werden. Die Gemeinde sah sich damit in ihrer Planungshoheit eingeschränkt und klagte. Die von der zuständigen Baubehörde des Kreises erteilte Baugenehmigung sei nicht Gegenstand des Rechtsstreits, betonte ein Gerichtssprecher.
Die Veränderungssperre hatte im Frühjahr 2023 zu längeren Bauverzögerungen geführt. Mit Hilfe einer gesetzlich möglichen Ausnahmeregelung hatte das Ministerium dann aber für den Fortgang der Arbeiten gesorgt. Die Gemeinde Upahl war mit Einsprüchen und Eilanträgen gegen den Bau mehrfach gescheitert.
Das kleine Dorf im Westen Mecklenburgs war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil sich große Teile der Bevölkerung massiv gegen den Bau der Flüchtlingsunterkunft am Rande des 500-Einwohner-Dorfes zur Wehr setzten. Der Kreistag hatte das Vorhaben gegen den Willen der Gemeindevertretung beschlossen. Ursprünglich sollten dort 400 Asylbewerber für ein Jahr befristet untergebracht werden. Nach Dauerprotesten war die Zahl auf maximal 250 Plätze reduziert worden. Anfang Oktober zogen die ersten Asylbewerber in das Containerdorf ein. Die meisten waren zuvor über Monate in Sporthallen untergebracht.