Mittwoch, 27.November 2024 | 20:39

Finanzierung der Preisbremse: Bundestag beschließt mehrere Steueränderungen

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Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 gebilligt, mit dem ein Bündel von Steuerrechtsänderungen auf den Weg gebracht wird.

Wie Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau mitteilte, stimmten die Koalitionsfraktionen dem Entwurf von Finanzminister Christian Lindner zu, die Union votierte dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen sowie die Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen.

Durch die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll laut Bundestag die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden. Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von nun sechs Euro pro Tag soll dauerhaft entfristet und für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden können. Somit wird der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1260 Euro pro Jahr angehoben. Außerdem muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zudem sollen rückwirkend zum Jahresanfang steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.

Es wird demnach eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien respektive 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt. Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein Nullsteuersatz gelten. Weitere Maßnahmen des Jahressteuergesetzes sind unter anderem eine Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit eine Verkürzung des Abschreibungszeitraums von bisher 50 auf 33 Jahre.

So soll ein Beitrag zur Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive geleistet werden. Zeitlich befristetet soll es zudem eine Sonder-AfA geben, mit der innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen mit dem Gebäudestandard Effizienzhaus 40 steuerlich bis zu festgelegten Grenzen abgesetzt werden können. Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner erhöht. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 1200 Euro auf 1230 Euro. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, erhöht sich von 924 Euro auf 1200 Euro pro Kalenderjahr. Auch wird der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits auf das Jahr 2023 vorgezogen.

Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbezieher. Dadurch werden in diesem Jahr laut Bundestag Mehreinnahmen von 520 Millionen Euro erwartet. Steuerpflichtig werden soll demnach auch die Gas- und Wärmepreisbremse, also die Dezemberhilfe. Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, sodass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse erhöhen soll. Umgesetzt wird außerdem die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags. Demnach sollen in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 entstandene Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft besteuert werden, die im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2021 den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen.

Der Steuersatz soll 33 Prozent betragen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen laut Bundestag zwischen einer und drei Milliarden Euro liegen und zur Finanzierung der Strompreisbremse beitragen. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, kritisierte die Maßnahmen zur Steuerpflicht für die Dezemberhilfe und zum EU-Energiekrisenbeitrag. Niemand habe ihr erklären können, wie die Steuerpflicht im Rahmen der Dezemberhilfe umgesetzt werden solle. „Die Pflichten werden auch erst in einem Gesetz nächstes Jahr verabschiedet“, sagte sie. Die Stadtwerke bezeichneten die Bürokratie aber jetzt schon als „nicht leistbar“. Beim EU-Solidarbeitrag sehe man zudem „in eine große Rechtsunsicherheit“. Andere der vorgesehenen Rechtsänderungen unterstützte Tillmann, sie kritisierte aber, sie alle würden „zu Lasten der Schuldenbremse gemacht“. Auch der FDP-Finanzsprecher Markus Herbrand betonte, das Gesetz enthalte „Vorhaben, die nicht zu den Lieblingsprojekten der Liberalen zählen“.

So hätte die FDP auf die nach EU-Recht umzusetzende Sonderabgabe „ebenso gern verzichtet wie auf die verfassungsmäßig aber gebotene Neubewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaftssteuer“. Die Kritik der Union an Finanzminister Lindner in dieser Sache sei jedoch „sehr scheinheilig“, denn sie unterstelle ihm ein Interesse, eine reine Ländersteuer zu erhöhen. Lindner selbst erklärte über den Kurznachrichtendienst Twitter, das Jahressteuergesetz „enthält einige Wermutstropfen, aber vor allem gute Nachrichten: zum Beispiel Steuersenkung durch höhere Pauschalen, erweiterte Steuerfreiheit bei der Photovoltaik und Steuervereinfachung beim Homeoffice“.

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