Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen den Theorieunterricht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie künftig online anbieten. Sie können einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, die dann zunächst bis Ende Juni befristet ist, wie das Verkehrsministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte. Somit sollen Fahrschüler die Möglichkeit erhalten, trotz der Corona-Einschränkungen Unterricht zu bekommen.
Diese Anträge müssen von Fahrschulen demnach beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht werden. Theorieunterricht vor Ort sowie Fahrstunden sind zunächst bis zum 14. Februar weiterhin nicht erlaubt, wie eine Sprecherin sagte. Prüfungen könnten bis dahin ebenfalls nicht durchgeführt werden.
Der Online-Unterricht muss laut Ministerium aus den Räumen der Fahrschule erfolgen, zudem müsse dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt werden. Ebenfalls muss der Fahrlehrer kontrollieren, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind. Die Fahrschüler müssen demnach zu Beginn des Unterrichts einen Ausweis in die Kamera halten.
Die Verfallsfrist zwischen theoretischer und praktischer Prüfung sei wegen der Pandemie-Maßnahmen zudem von zwei auf zweieinhalb Jahren verlängert worden. Diese Verlängerung erfolge automatisch.