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Fälle in Stralsund und Rostock: Taleb A. drohte mit Taten, die „internationale Beachtung finden“

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Der Magdeburger Amokfahrer Taleb A. drohte schon früher mit schweren Gewalttaten. Vor mehreren Jahren war er in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt mit der Androhung von Straftaten aufgefallen. 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen à 10 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten verurteilt, wie Landesinnenminister Christian Pegel bei einer Pressekonferenz in Schwerin sagte.

Dem Minister zufolge hat der heute 50-jährige Taleb A. von Oktober 2011 bis Januar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund Teile seiner Facharztausbildung absolviert. In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Landesärztekammer in Rostock mit einer Tat gedroht, die „internationale Beachtung finden“ werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen, der nur wenige Tage zuvor stattfand.

Im Zuge der Ermittlungen gab es laut Pegel auch eine Durchsuchung bei dem Mann. Es seien jedoch „keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden“ worden, ebenso keine islamistischen Bezüge. „Im Gegenteil, er schien sich zu distanzieren und Gegenteiliges zu vertreten“, sagte der SPD-Politiker.

Im Januar 2014 gab es demnach gegen den Mann den Verdacht der Nötigung. Er wollte bei einer Behörde in Stralsund finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen und soll für den Fall, dass er die Hilfe nicht bekommt, mit Handlungen gedroht haben, die internationale Beachtung bekommen würden. Er soll im Amt überdies gedroht haben, sich umzubringen, falls sein Ansinnen abschlägig beschieden werde.

Polizei hielt Gefährderansprache

Daraufhin habe es eine sogenannte Gefährderansprache der Polizei gegeben, berichtete der Innenminister weiter. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.

Im Mai 2015 soll es dann noch einmal in einem Schreiben an Justizbehörden zu einer Beleidigung gekommen sein. Dabei habe der Mann aus Saudi-Arabien Bezug auf die Verurteilung von 2013 genommen. An einer Petitionshotline einer Bundesbehörde habe er sich im September 2015 zudem beschwert, die betreffenden Richter von 2013 in Rostock seien Rassisten. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel „Rache an den Richtern nehmen“ zu wollen. Überdies soll er gesagt haben, das Grundgesetz sei per se ausländerfeindlich.

Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, sagte Pegel. Dazu brauche man normalerweise Verdachtsmomente mit ideologischem Bezug oder Hinweise auf konkrete Tatvorbereitungen. Diese hätten bei ihm nicht vorgelegen. Drohungen, wie sie Taleb A. äußerte, würden häufiger vorkommen. Solche Personen könne man nicht generell als Gefährder einstufen.

Der Minister erklärte überdies, keine genaueren Informationen geben zu können, da nach dem Ablauf gesetzlicher Fristen viele Unterlagen bereits vernichtet seien.

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