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Ex-Kanzler Schröder scheitert im Kampf um Bundestagsbüro

Altbundeskanzler Gerhard Schröder bleibt ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag weiterhin verwehrt. Der SPD-Politiker könnte nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber versuchen, seinen Anspruch vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro stillzulegen. Er klagte dagegen.

Die Bundesrichter in Leipzig wiesen die Klage in dritter Instanz ab. Sie erklärten, dass die Verwaltungsgerichte nicht die richtige Adresse für Schröders Begehren seien. „Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Markus Kenntner.

Ob ein Ex-Bundeskanzler nachwirkende Verpflichtungen aus seinem früheren Amt wahrnehme und ob er darum Anspruch auf ein Büro habe, müsse das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären. Schröders Anwälte ließen zunächst offen, ob sie den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen wollen.

Gerhard Schröder nahm nicht persönlich an der Verhandlung in Leipzig teil. Sein Anwalt Michael Nagel sagte, der 81-Jährige habe ausdrücklich darum gebeten, ihn vor Gericht zu entschuldigen. Er wäre gerne gekommen, sei aber „aus gesundheitlichen Gründen nicht disponiert“ gewesen.

Urteil korrekt, aber falsche Instanz

Schon in den beiden Vorinstanzen war der Ex-Kanzler gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat gesehen. Aus Sicht der Bundesrichter hätte das OVG das zwar gar nicht entscheiden dürfen. Sie wiesen Schröders Revision gegen das Urteil aber trotzdem zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei.

Der Altbundeskanzler hatte zuletzt sieben Räume im Bundestag nutzen können und fünf unterschiedlich bezahlte Mitarbeiter gehabt. Auch seine Nachfolgerin Angela Merkel verfügt über ein Bundestagsbüro.

Ampel beendet jahrelange Praxis

Es war jahrzehntelange Praxis, dass frühere Bundeskanzler ein Büro im Bundestag nutzen können. Im Frühjahr 2022 regelte die Ampel-Koalition die Bezahlung von Büros früherer Bundeskanzler allerdings neu. Sie wurde davon abhängig gemacht, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt wahrnehmen, also etwa Schirmherrschaften pflegen oder Reden halten.

Im Fall von Schröder wurde dies verneint. Sein Anwalt Ralph Heiermann kritisierte das als „völlig willkürliche Entscheidung“. Schröder war zuvor wegen seiner Verbindungen zu Moskau und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden – auch in der eigenen Partei.

Gesetzlich geregelt ist die Bereitstellung von Büro und Personal für Altkanzler bis heute allerdings nicht, verschiedene Vorstöße hatten im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Bundesverwaltungsrichter Kenntner sagte, dass eine Regelung wünschenswert wäre. Es solle festgeschrieben werden, wer wie lange und in welchem Umfang Anspruch auf ein Bundestagsbüro habe.

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