Gestern (29.8.2023) wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin zu einer Fortsetzung der Bauarbeiten für die zeitweise Gemeinschaftsunterkunft in Upahl an den Landkreis Nordwestmecklenburg übermittelt. Demnach wurde der von der Gemeinde beantragte Baustopp abgelehnt, sodass die begonnenen Baumaßnahmen zum Abschluss gebracht werden können.
Landrat Tino Schomann zu der Entscheidung: „Wir werden die Baumaßnahmen zur Errichtung der zeitweisen Unterkunft in Upahl wie geplant fortsetzen und schnellstmöglich zum Abschluss bringen. Das Gericht hat uns in seinem Beschluss vom 29. August bestätigt, dass die Unterkunft planungsrechtlich zulässig ist. Unser Ziel ist es, die zurzeit belegten Sporthallen in der Hansestadt Wismar so schnell wie möglich leerzuziehen und diese endlich wieder ihrer eigentlichen Nutzung zuzuführen. Wann es soweit ist, hängt vom Baufortschritt der Gemeinschaftsunterkunft in Upahl ab, wobei voraussichtlich Ende September 2023 dort die ersten entsprechenden Kapazitäten vorhanden sein werden, um die Hallen schrittweise leerzuziehen. Fest steht für mich, dass ich künftig keine Sporthallen mehr zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nutzen will. Die jetzige Akzeptanz in unserer Gesellschaft ist sehr gering und deshalb werde ich nicht noch einmal Sporthallen schließen um die Aufnahmebereitschaft nicht noch weiter absinken zu lassen!“
Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird nun auch alle Beteiligten wie die Mitglieder des Kreistages Nordwestmecklenburg über den Sachstand im Verfahren informieren.
Zeitgleich arbeitet die Kreisverwaltung weiter daran, Unterbringungsmöglichkeiten für die weiter stattfindenden Zuweisungen von Asylbegehrenden zu finden. Konkret betrifft das derzeit auch Unterbringungsmöglichkeiten in Warin. Ob diese ebenfalls bereits ab September zur Verfügung stehen, wird derzeit geklärt.