Wegen sinkender Großhandelspreise können sich Millionen Haushalte in ganz Deutschland im kommenden Jahr über sinkende Strom- und Gaspreise freuen.
Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Etwa die Hälfte der örtlichen Versorger geben demnach gesunkene Großhandelspreise an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Bei den Strompreisen beträgt der Rückgang durchschnittlich 13 Prozent, bei Gas rund 15 Prozent.
Zum Jahreswechsel wurden demnach 418 Strompreissenkungen angekündigt. In den betroffenen Grundversorgungsgebieten leben 16 Millionen Haushalte. Gleichzeitig wurden 54 Strompreiserhöhungen von rund fünf Prozent angekündigt. Etwa zwei Millionen Haushalte wohnen in den betroffenen Gebieten. Trotz der anstehenden Preissenkungen ist die Grundversorgung nach wie vor vergleichsweise teuer: Rund 45 Prozent der Tarife haben noch einen Arbeitspreis von über 40 Cent je Kilowattstunde – und liegen demnach über der geltenden Energiepreisbremse.
Beim Erdgas wurden für kommenden Januar 382 Preissenkungen angekündigt. In den von Senkungen betroffenen Grundversorgungsgebieten leben 19 Millionen Haushalte. Gleichzeitig gibt es 39 Gaspreiserhöhungen von durchschnittlich zwölf Prozent. Rund 1,8 Millionen Haushalte leben in diesen Gebieten. Auch beim Gas sind die Preise nach wie vor hoch: Die Gaspreisbremse greift ab einem Kilowattstundenpreis von zwölf Cent, rund 64 Prozent der Standard-Tarife der örtlichen Gasversorger liegen nach wie vor über diesem Wert.
Für die Analyse hat Verivox die verfügbaren veröffentlichungspflichtigen Gas- und Strompreise für Bestandskunden der rund 700 örtlichen Gas-Grundversorger und der rund 800 örtlichen Strom-Grundversorger in Deutschland ausgewertet.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen befürchtet. Das Urteil beziehe sich zwar nur auf den Klima- und Transformationsfonds, sagte der Grünen-Politiker zu Wochenbeginn im Deutschlandfunk. Allerdings: „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind.“
Das bedeute „im Klartext, dass jedenfalls für die Zukunft, der (Fonds) soll ja andauern bis zum Sommer 2024, die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden.“ Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März.