Mecklenburg-Vorpommern setzt höhere Einnahmen aus diesem Jahr sowie Rücklagen aus den vergangenen Jahren für die Bewältigung der Energiekrise ein.
Die Landesregierung beschloss bei ihrer auswärtigen Kabinettssitzung am Dienstag in Malchow einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. „Wir schieben 500 Millionen Euro nach“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Ministertreffen in der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz. Daneben würden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert, ergänzte Finanzminister Heiko Geue (SPD). Neue Schulden müssten nicht aufgenommen werden.
Nötig ist das Geld vor allem zur Bewältigung der Energiekrise: Der Energiefonds MV soll insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfassen, wobei 600 Millionen Euro vom Bund kommen. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Millionen Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie“, erläuterte Geue. Gut 300 Millionen sollen unter anderem in das Wohngeld, das 49-Euro-Deutschlandticket und in einen Härtefallfonds fließen.
Außerdem will das Land die Entschädigung des Bundes für Menschen, die bei der Rentenüberleitung aus DDR-Zeit zu kurz kamen, von 2500 auf 5000 Euro aufstocken. Für den Fonds, der laut Finanzministerium auch Spätaussiedlern und jüdischen Zuwandern zugute kommen soll, sind Geue zufolge 25 Millionen Euro vorgesehen.
Der Nachtragshaushalt soll am Donnerstag dem Landtag in einer Sondersitzung zur ersten Beratung vorgelegt werden. Die Beschlussfassung soll nach dem aktuellen Fahrplan Anfang Dezember erfolgen.
Mecklenburg-Vorpommern verbessert zudem die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Entwurf sieht deutlich höhere Stipendien für junge Forscherinnen und Forscher vor. Mit 1500 Euro im Monat statt bisher maximal 1100 Euro soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden. MV soll so auch im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern um den Wissenschaftsnachwuchs besser Schritt halten können. Die Regelzeit für Stipendien soll von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. In der künstlerischen Nachwuchsförderung sollen mehr Bewerber in den Genuss eines Caspar-David-Friedrich-Stipendiums kommen können.