In Mecklenburg-Vorpommern gelten vom heutigen Donnerstag an an nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen – wie in den meisten anderen Bundesländern schon seit Anfang April.
Das sind die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. Alle darüber hinausgehenden Einschränkungen fallen weg. Das sind zum Beispiel die Testpflicht in Clubs und Diskotheken sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen. Ungeimpfte Urlauber müssen bei der Anreise auch keinen Test mehr vorlegen. In Pflegeheimen gilt künftig 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Bisher hatten auch geimpfte und genesene Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen müssen.