Montag, 25.November 2024 | 11:21

Einzelhändler können Hilfe für Onlinegeschäft beantragen

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Einzelhändler aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Anträge für die sogenannte Marktpräsenzprämie einreichen. Dabei geht es um eine einmalige Pauschale in Höhe von 5000 Euro, die etwa für Werbung oder den Aufbau eines Onlineshops genutzt werden kann, wie das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern (IHK) am Mittwoch gemeinsam in Schwerin mitteilten.

„Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in einer Mitteilung. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stünden vor besonderen Problemen, betonte die IHK.

Antragsberechtigt sind laut Ministerium Unternehmen und Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der coronabedingten Schließungen im November und Dezember 2020 mindestens 70 Prozent weniger Umsatz machten als im Vorjahreszeitraum.

Die Anträge können demnach bis zum 31. März beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Nach Ministeriumsangaben arbeiten rund 52 000 Erwerbstätige im Nordosten in der Branche, mehr als acht Milliarden Euro werden jährlich umgesetzt. Der Einzelhandel sei nach dem Gesundheitswesen der zweitgrößte Wirtschaftsbereich im Bundesland.

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