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Einschlägig vorbestraft: Erneut Prozess wegen Kinderpornografie

Wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Bilder und Videos muss sich ein 28-Jähriger vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Der Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ist einschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Ludwigslust hatte ihn bereits im Oktober 2023 wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vonSchutzbefohlenen, Besitzes kinderpornographischer Inhalte sowie Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. 

Im Zuge der Ermittlungen waren nach Angaben des Gerichts weitere Dateien sichergestellt worden, die erst später ausgewertet wurden. Diese knapp 1.800 Fotos und Videos seien nun Grundlage der neuerlichen Anklage, hieß es zum Auftakt des Prozesses. Da bei einem weiteren Schuldspruch eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung des ersten Urteils zu bilden und diese möglicherweise höher als vier Jahre sei, werde der Fall nicht erneut vor dem Amts-, sondern nun vor dem Landgericht verhandelt. 

Bislang ist nur noch ein weiterer Verhandlungstag eingeplant, sodass möglicherweise schon am 26. März ein Urteil verkündet werden könnte. Das Strafgesetzbuch sieht für Herstellung, Besitz und Vertrieb kinderpornographischer Inhalte Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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