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Einigung in Brüssel: Verkehrssündern droht Führerscheinentzug in der ganzen EU

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Ausweitung des Führerscheinentzugs bei schweren Unfällen auf alle 27 Mitgliedsländer geeinigt. Der vorläufigen Einigung nach gelten die von einem Mitgliedsstaat bei einem schweren Unfall gegen einen Fahrer verhängten Fahrverbote oder Beschränkungen auch in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.

Die „klareren und zeitgerechteren“ Kriterien für den Führerscheinentzug bei schweren Verstößen schützten nicht nur „verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung“, sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci.

Zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer bereits unter anderem auf die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt. Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss zudem künftig in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Der Rat und das Parlament müssen die Vorhaben noch formell annehmen, dies gilt jedoch als Formsache.

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