Die Nutzer von Elektrorollern, sogenannten E-Scootern, leben gefährlich in Mecklenburg-Vorpommern. Anders als bei Radfahrern, die 2023 im Nordosten etwa sieben Prozent weniger Unfälle verursachten als im Jahr davor, weist die jüngste Unfallstatistik eine Zunahme bei den Rollern aus. Erstmals wurden von der Polizei mehr als 100 E-Scooter-Unfälle in einem Jahr registriert. Gut zwei Drittel dieser 105 Unfälle endeten für die Beteiligten mit Verletzungen. „Das ist bei Verkehrsunfällen ein extrem hoher Anteil“, konstatierte Innenminister Christian Pegel (SPD). Die Zahl der schwer verletzten E-Scooter-Fahrer habe sich im Vergleich zu 2022 sogar auf 14 mehr als verdoppelt. Die Zahl der Leichtverletzten wuchs um 3 auf 52.
Pegel beklagte eine unzureichende Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln durch die zumeist jugendlichen E-Scooter-Nutzer. „Leider wird der E-Scooter noch immer oft als Spielzeug missverstanden und auch der Alkoholkonsum ist bei den Fahrern hoch“, sagte der Minister. Etwa 15 Prozent der Unfälle mit Elektrorollern seien unter Alkoholeinfluss passiert. Der Anteil liegt damit etwas unter dem Bundesdurchschnitt. Nach Erhebungen des Bundesamtes für Statistik ist Alkoholkonsum mit 18 Prozent neben falscher Straßenbenutzung Hauptunfallursache, gefolgt von unangepasster Geschwindigkeit, Fehlern beim Abbiegen und Missachtung der Vorfahrt.
Auch 2024 setzt sich die Reihe schwerer Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern in MV fort. So stieß erst Mitte Mai auf der Promenade in Ahlbeck auf Usedom ein 36-jähriger Fahrer eines E-Rollers mit einem 77-Jährigen zusammen, der mit einem E-Bike unterwegs war. Nach Angaben der Polizei war der E-Roller-Fahrer beim Überholen zu weit nach links gekommen und mit dem im Gegenverkehr befindlichen Radfahrer zusammengestoßen. Beide Männer wurden dabei so schwer verletzt, dass sie zur Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden mussten. Bei dem Rollerfahrer stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 2,4 Promille fest.
In Deutschland ist für die Nutzung eines E-Scooters ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Gefahren werden darf auf gekennzeichneten Radwegen oder Radfahrstreifen, fehlen diese, darf die Fahrbahn, außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht zulässig.