Die von Bauern erfolgreich beklagte Düngelandesverordnung aus dem Jahr 2021 ist endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Beschwerde des Schweriner Agrarministeriums zurückgewiesen, teilte Minister Till Backhaus (SPD) am Dienstag mit.
Die Verordnung, die wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser Beschränkungen beim Düngen auf 13 Prozent der Agrarfläche im Nordosten vorsah, war vom Oberverwaltungsgericht Greifswald noch im selben Jahr gekippt worden. Dagegen geklagt hatten mehrere Landwirte, da ihnen das Netz an Messstellen zur Feststellung der Nitratbelastungen nicht genau genug erschien. Da das OVG keine Revision gegen sein Urteil zuließ, reichte das Ministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Ziel ein, doch noch in Revision gehen zu können. Diese Beschwerde sei nun zurückgewiesen worden, so das Ministerium. Damit sei das OVG-Urteil rechtskräftig und die Düngelandesverordnung von 2021 aufgehoben.
Da diese Entwicklung abzusehen war, hat das Agrarministerium in den vergangenen Monaten eine neue Düngelandesverordnung erarbeitet, die Backhaus zufolge in wenigen Tagen in Kraft treten soll. In ihr sind 32 Prozent der Agrarfläche in MV als „Rote Gebiete“ ausgewiesen, in denen das Düngen wegen zu hoher Nitratbelastungen reduziert werden muss.
Backhaus betonte, das wesentliche Ziel der Beschwerde sei erreicht – nämlich, keine Regelungslücke zwischen der alten und der neuen Düngeverordnung entstehen zu lassen. „In diesem Fall hätte Bundesrecht gegriffen, wonach hierzulande mehr als 70 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Einschränkungen bei Düngung unterlegen hätten“, so Backhaus.