Der Landtag debattierte am Donnerstag über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Keine Schlechterstellung der Tagespflege im Zuge der Pflegereform 2021“.
Hintergrund ist ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums, das vorsieht, die Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent zu begrenzen, wenn auch ambulante Sachleistungen genutzt werden. Sozialministerin Stefanie Drese lehnt diese Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn ab. „Bei Umsetzung der Spahn-Vorschläge könnten sich viele Pflegebedürftige Angebote der Tagespflege nicht mehr leisten. Außerdem hätten sie massive Auswirkungen auf die gesamte Pflegeinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.
Die Ministerin verdeutlichte, dass über 30.000 pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ambulante Sachleistungen (in der Regel einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Von ihnen werden etwa 6.200 Menschen in 230 Tagespflegen versorgt. Diesen Menschen wolle das Bundesgesundheitsministerium die Zuschüsse für die Tagespflege um die Hälfte kürzen. „Das kann und werde ich nicht mittragen“, so Drese. „Das widerspricht dem Wunsch der allermeisten Pflegebedürftigen, so lange wie möglich ihren Lebensabend zuhause zu verbringen.“
Die Ministerin zeigte in ihrer Rede wahrscheinliche Konsequenzen der Spahn-Pläne auf: „Weniger Pflegebedürftige werden Leistungen der Tagespflege einkaufen, viele werden die Inanspruchnahme stark drosseln. Absehbar wird ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe erheblich darunter leiden. Die Vereinsamung wird zunehmen, mehr ältere Menschen werden tagsüber alleine bleiben.“
Diese Abkehr vom allseits anerkannten pflegepolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ führe zu drei möglichen Konsequenzen: „Die Anzahl der stationär versorgten Menschen wird deutlich zunehmen. Die pflegenden Angehörigen werden noch mehr belastet. Und die übrigen Pflegebedürftigen bleiben im Grunde unterversorgt oder gar unversorgt allein in ihrer Wohnung zurück“, legte Drese dar.
Aber auch auf der Seite der Tagespflegen werde dieser Vorschlag drastische Auswirkungen haben, denn die Begrenzung der Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent führe zu erheblichen Mindereinnahmen. Drese: „Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein nicht geringer Anteil der Tagespflegen schließen, während andere Tagespflegen die Mindereinnahmen durch eine starke Erhöhung der zeitgleich versorgten Pflegebedürftigen kompensieren wird.“
Ministerin Drese sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform aus und kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns an, die voraussichtlich am 26. März auf der Tagesordnung stehen wird.