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Doppeltes Ordnungsgeld geplant: Union will Pöbler im Bundestag stärker zur Kasse bitten

Um gegen Störungen und Pöbeleien im Bundestag vorzugehen, will die Union das bisher mögliche Strafgeld bei Ordnungsrufen verdoppeln und automatisch verhängen. Erhalte ein Abgeordneter drei Ordnungsrufe innerhalb von drei Sitzungswochen, solle durch das Bundestagspräsidium zwingend ein angemessenes Ordnungsgeld verhängt werden, sagte Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder von CDU der „Rheinischen Post“. „Für angemessen halten wir 2000 und im jeweiligen Wiederholungsfall 4000 Euro.“

Damit würde sich das bisherige Ordnungsgeld nach Paragraf 37 der Geschäftsordnung des Bundestags verdoppeln. Demnach kann „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall dann 2000 Euro.

Strafe soll automatisch erfolgen

Neu wäre, dass das Ordnungsgeld bei drei Verstößen automatisch verhängt werden muss. Ähnliche Pläne hatte auch die Ampel-Koalition im vergangenen Sommer, gleichfalls mit der Anhebung des Strafgeldes auf 2000 beziehungsweise 4000 Euro. Zu der Änderung kam es dann aber nicht mehr.

„Bei aller politischen Rivalität brauchen wir im neu gewählten Bundestag einen respekt- und würdevollen Umgang miteinander“, sagte Schnieder. Hintergrund ist dem Bericht zufolge, dass die AfD nun mit 152 statt 83 Parlamentariern vertreten ist. Sie kassierte in der vergangenen Legislaturperiode die meisten Ordnungsrufe.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic forderte auch Nachbesserungen bei der Sicherheit für den Bundestag. „Sowohl unter den Abgeordneten als auch bei den Mitarbeitern der AfD-Fraktion sind viele mit hohem, extremistischem Potenzial, Bezügen nach Russland und China sowie in die gewaltbereite rechtsextremistische Szene“, sagte Mihalic der „Rheinischen Post“. In der letzten Wahlperiode seien schon wichtige Schritte zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Parlament unternommen worden. „Doch das reicht nicht aus.“

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