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Doppelt so schnell wie erlaubt: Armin Laschet ist nach Raserei seinen Lappen los

Der ehemalige CDU-Chef Armin Laschet hat für deutlich zu schnelles Fahren seinen Führerschein abgeben und ein Bußgeld zahlen müssen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Der Vorfall selbst ereignete sich bereits im Juli des Vorjahres. Laschet war demnach in seiner Heimatstadt Aachen mit dem Auto unterwegs und wurde dabei geblitzt. Nach „Bild“-Informationen war der CDU-Politiker mit 97 Kilometern pro Stunde auf einer 50-km/h-Strecke unterwegs. Die Konsequenz der Raserei laut „Bild“: 428,50 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister und einen Monat Fahrverbot. Laschet wollte den Bußgeldbescheid jedoch nicht akzeptieren und ließ über seinen Anwalt Einspruch einlegen.

Bereits am Tag nach seiner deutlich zu temporeichen Fahrt über die Aachener Straßen soll sich Laschet bei der Polizei gemeldet haben. Er habe die Raserei gegenüber den Beamten damit begründet, dass er sich verfolgt fühlte. Er habe demnach unbekannte Männer ein Fahrzeug besteigen sehen, die ihm dann über einige Zeit hinweg gefolgt seien. Laschet argumentiert mit den zahlreichen Morddrohungen, die er, wie andere Politiker auch, erhält. Deshalb habe er sich ernsthafte Sorgen gemacht und an einer Ampel versucht, seinen mutmaßlichen Verfolgern zu entkommen. Daher auch die hohe Geschwindigkeit: Fast doppelt so schnell wie erlaubt.

Polizei findet keine Hinweise auf Verfolgung

Die Polizei soll den Verdacht des CDU-Politikers geprüft haben. Allerdings ohne Erfolg für Laschet. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte demnach mit, dass kein strafrechtliches Verfahren eingeleitet worden sei.

Laschet blieb bei seiner Geschichte und wollte das Bußgeld weiterhin nicht bezahlen. Das Amtsgericht Aachen beraumte aus diesem Grund für den 16. Mai eine Gerichtsverhandlung an. Mit der Folge, dass Laschets Anwalt seinen Einspruch zurückzog. Die Verhandlung ist damit hinfällig.

Gegenüber der „Bild“ begründet Laschet den Schritt mit den Worten: „Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“ Er stellte allerdings klar, dass zu schnelles Fahren passieren kann, aber nicht sollte. Er betonte zudem, dass niemand durch ihn in der Situation gefährdet worden sei.

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