Dienstag, 26.November 2024 | 17:40

Domke für „Hebesatzbremse“ gegen steigende Grundsteuer

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Die FDP in Mecklenburg-Vorpommern sieht nach den jüngsten Anhebungen der Grundsteuer-Hebesätze und mit der bevorstehenden Reform der Grundsteuer-Berechnung deutlich höhere Lasten auf die Eigentümer zukommen.

Seine Partei habe immer vor den Mitnahmeeffekten der Reform gewarnt, erklärte FDP-Landes- und Fraktionschef René Domke in Schwerin. Viele Kommunen würden vor der ab 2025 wirksamen Reform schnell noch an der Steuersatzschraube drehen. „Ein probates Mittel wäre eine Hebesatzbremse, wonach die Stadt- oder Gemeindevertreter die Hebesätze bis zur Reformumsetzung nicht mehr anheben“, schlug Domke vor. An die vom Bund und von den Kommunen zugesicherte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform glaube ohnehin niemand mehr.

Wie aus einer jüngst veröffentlichten Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht, erhöhten im Vorjahr gut 16 Prozent der Kommunen im Nordosten die Hebesätze für die von Hausbesitzern erhobene Grundsteuer B. Innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre traf dies sogar auf 61 Prozent zu. Nur im Saarland war der Anteil mit 75 Prozent noch höher. Mit einem durchschnittliche Hebesatz von 398 lag Mecklenburg-Vorpommern Ende 2022 knapp über dem Durchschnitt aller 13 Flächenländer. Als Spitzenreiter weist die Studie Nordrhein-Westfalen mit 565 aus, am Tabellenende liegt Schleswig-Holstein mit 347.

Nach Einschätzung Domkes herrscht in der Bevölkerung derzeit große Verunsicherung. Viele fragten sich, welche Summe letztlich auf ihrem Grundsteuerbescheid 2025 stehen werde. Domke rief die Landesregierung auf, auf die Gefühlslage der Menschen zur reagieren und ein sogenanntes Transparenzregister einzuführen. „Ein Transparenzregister versetzt die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in die Lage, zu überprüfen, ob die von der Landesregierung versprochene Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer eingehalten wird oder nicht“, sagte Domke zur Begründung.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümerinnen und Eigentümern bezahlt – oder auf Mieter umgelegt. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie zuletzt auf der Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert hatten. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequelle. Rund 200 Millionen Euro spülte sie zuletzt pro Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden im Nordosten.

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