Kanzlerin Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten auf schärfere Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für Dezember geeinigt. Besonders Einzelhandel und Schulen sind betroffen.
Erneut haben die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt, nun gibt es neue Beschlüsse. Schon vor den Beratungen am Mittwoch gab es Streit darüber, wie streng die Maßnahmen ausfallen sollen, aber auch über mögliche Lockerungen über die Feiertage im Dezember. Einigkeit herrschte hingegen in dem Punkt, den Teil-Lockdown über Ende November hinaus zu verlängern.
Diese Punkte wurden nun beschlossen:
1. Lockdown Light
Der Teil-Lockdown wird bis 20. Dezember verlängert; auch Theater und Kinos bleiben zu, anders als von den Ländern gefordert. Zu Weihnachten soll es dann einige Lockerungen geben, andere Einschränkungen sollen bis Ende des Jahres gelten.
2. Weihnachten und Silvester
Die Weihnachtsferien sollen schon am 19. Dezember beginnen. Die Kontaktbeschränkungen werden von 1. Dezember an verschärft (nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten) – mit Lockerungen über die Feiertage: Vom 23. Dezember an sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein.
3. Kontaktbeschränkungen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.
4. Neuer Corona-Grenzwert
Bund und Länder haben sich auf Verschärfungen für Gebiete mit besonders hohen Corona-Zahlen geeinigt: Ab einer Inzidenz von 200 sollen zusätzliche strenge Maßnahmen in Kraft treten. Dazu zählen Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen.
5. Schulen
Ein großflächiges Umschwenken auf sogenannten Wechselunterricht ist in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen nicht geplant. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule weiterhin vor Ort entschieden wird, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen.
In einem gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es, „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ sollten „schulspezifisch“ umgesetzt werden, bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche.
Sogenannter „Hybridunterricht“ wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen genannt. Zudem sollen solche Maßnahmen auf Schüler ab der 8. Klasse – ausgenommen der Abschlussklassen – beschränkt bleiben.
Vereinbart wurde auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
6. Einzelhandel
In Geschäften ist künftig ein Kunde pro 20 Quadratmeter gestattet ab einer Gesamtfläche von 800 Quadratmetern. Bislang gilt die Regel ein Kunde auf zehn Quadratmetern; für kleinere Geschäfte bleibt diese Regel bestehen.
7. Mund- und Nasenschutz
Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen – ein Punkt für die Länder.
8. Gastronomie
Die Gastronomie bleibt bis zum 20. Dezember geschlossen, und auch Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen zunächst nicht öffnen, wie die Nachrichtenagentur Reuters und der „Tagesspiegel“ übereinstimmend berichten.
9. Böllerverbot
Privates Feuerwerk bleibt an sich erlaubt, soll aber auf belebten Straßen und Plätzen verboten werden. Dadurch sollen größere Menschenansammlungen an Silvester vermieden werden. Die genaue Ausgestaltung der Regel bleibt den Städten und Gemeinden überlassen, Bund und Länder wollen einen Verzicht auf Silvesterböller empfehlen. Untersagt werden soll öffentliches Feuerwerk.
10. Skiurlaub
Eine weitere Einigung gibt es zum Thema Skiurlaub: Die Bundesregierung solle sich in der EU dafür einsetzen, Skiurlaub bis zum 10. Januar zu verhindern. Italien hatte bereits den Vorschlag eingereicht, die Skigebiete über die Feiertage EU-weit zu schließen. Bund und Länder wollen zudem an die Bürger appellieren, auf alle nicht zwingend erforderlichen Reisen zu verzichten.
11. Corona-Tests
Es soll mehr Tests geben: Der Bund will schon Menschen mit Erkältungssymptomen einen Corona-Test ermöglichen, die Länder setzen verstärkt auf Antigen-Schnelltests, um Infektionsketten aufzudecken.
12. Stärkere Kontrollen
Der Bund will die Einhaltung der Corona-Regeln stärker kontrollieren, beispielsweise mit verdachtsunabhängigen Kontrollen. Arbeitgeber sollen die Möglichkeit von Betriebsferien und mehr Homeoffice prüfen.
13. Bundesländer
Die Bundesländer können nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels künftig abhängig von der Infektionslage entscheiden, ob sie Maßnahmen lockern oder verschärfen.
Die Beratungen hatten am Mittwochnachmittag begonnen. Am Morgen hatte das Robert-Koch-Institut mehr als 18.500 Neuinfektionen gemeldet, gut tausend Fälle mehr als vor einer Woche. Zudem ist mit 410 Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein neuer Höchststand gemeldet worden.
Das Wachstum der Neuinfektionszahlen konnte seit Beginn des Teil-Lockdowns Anfang November zwar gestoppt werden, jedoch sinken sie nicht. Als ein „Plateau“ hat es Lothar Wieler, Chef des RKI, vorige Woche bezeichnet.