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Für Bürgergeldempfänger gilt in Schwerin ab jetzt Arbeitspflicht

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In Schwerin werden Bürgergeldempfänger und Asylbewerber künftig zur Arbeit verpflichtet. In der letzten Sitzung des Jahres stimmte der Stadtrat für eine entsprechende Maßnahme.

Arbeitsgelegenheiten waren bereits zuvor im Asylbewerberleistungsgesetz und für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld im Sozialgesetzbuch verankert, eine Pflicht gab es bislang aber nicht. In Schwerin sollen die Arbeitsgelegenheiten vor allem bei gemeinnützigen Trägern geleistet werden, darunter Kitas oder Vereine wie die Tafel. Wer sich verweigert, riskiert, dass die staatlichen Leistungen gekürzt werden.

Ein entsprechendes Konzept soll nun Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) in Kooperation mit dem Jobcenter und sozialen Trägern erarbeiten. Badenschier hatte gegen den Antrag gestimmt. Der Vorschlag wurde von der AfD eingereicht, dann aber von der CDU modifiziert und durchgebracht. Die AfD hatte lediglich eine Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber gefordert.

„Wir wollten klare Linie zeigen, dass, wer Leistungen vom Staat erhält – wenn nichts dagegen spricht -, für diese Leistung eine Gegenleistung erbringt, sprich: arbeitet“, sagte der Schweriner CDU-Fraktionsvorsitzende Gert Rudolf dem NDR. Das sei eine „legitime Botschaft“ und werde so mit dem Asylbewerberleistungsgesetz in Kommunen in Thüringen bereits praktiziert. Im Thüringer Saale-Orla-Kreis habe das „Erfolgsmodell“ dazu geführt, dass ein Viertel der zu Arbeitsgelegenheiten Verpflichteten mittlerweile einen Vollzeitjob hätte. Rudolf erwartet, dass die Maßnahme „die Anzahl an Leistungsberechtigten spürbar reduzieren wird und dadurch Kosten der Landeshauptstadt sinken werden“.

Oberbürgermeister Badenschier kritisierte dagegen, „die Argumentation, ‚wir müssen die faulen Leute zwingen, arbeiten zu gehen‘, führt meines Erachtens an der Sache vorbei“. Um Menschen in eine dauerhafte Beschäftigung zu bringen, gebe es ganz andere Maßnahmen. Zudem seien Personal- und Kostenaufwand letztlich zu hoch.

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