Samstag, 23.November 2024 | 03:28

Der Plan: Merkel plädiert offenbar für Lockdown bis Ostern

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Bis Ende Januar befindet sich Deutschland im harten Lockdown. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Corona-Maßnahmen wohl noch länger andauern werden. Kanzlerin Merkel ist pessimistisch.

Weltweit haben sich laut Johns-Hopkins-Universität mehr als 90,8 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, mehr als 1,9 Millionen Erkrankte sind gestorben. In Deutschland sind laut Robert Koch-Institut mehr als 1,9 Millionen Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt bei mehr als 40.600 (Stand: 12. Januar).

Bundeskanzlerin Angela Merkel rechnet einem „Bild“-Bericht zufolge damit, dass der Corona-Lockdown noch bis Anfang April dauern muss. Die Zeitung beruft sich auf Teilnehmer der Sitzung der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Wenn wir es nicht schaffen, dieses britische Virus abzuhalten, dann haben wir bis Ostern eine zehnfache Inzidenz. Wir brauchen noch acht bis zehn Wochen harte Maßnahmen“, zitierte „Bild“ am Dienstag Merkel unter Berufung auf Sitzungsteilnehmer und den Verweis auf die in Großbritannien aufgetretene infektiösere Virus-Mutation. Bislang ist der Lockdown bis zum 31. Januar geplant.

Nach dem größten Ausbruch des Coronavirus in China seit Monaten haben die Behörden die Ausgangssperren für Millionen von Menschen vor den Toren Pekings ausgeweitet. Nach den 18 Millionen Einwohnern der Metropolen Shijiazhuang und Xingtai sollen auch die fünf Millionen Bewohner des Verwaltungsbezirks von Langfang südlich der chinesischen Hauptstadt für sieben Tage nicht vor die Tür, wie die Stadtregierung am Montag verkündete.

Verfassungsrechtler haben die Corona-Impfverordnung in Deutschland gerügt, weil diese keine ausreichende verfassungsgemäße Rechtsgrundlage in Form eines Parlamentsgesetzes habe. So schreibt Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena laut „Welt“ in einer Stellungnahme für den Bundestag, dass es für die in der Verordnung festgelegte Reihenfolge bei den Impfungen keine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage gebe.

Auch die Rechtsexpertin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum rügt laut „Bild“, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, „die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtigt“.

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