Der rechtspopulistischen AfD in Mecklenburg-Vorpommern könnte eine intensive Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Land drohen. Der Landtag in Schwerin forderte die Landesregierung am Mittwoch mit breiter Mehrheit dazu auf, ein solches Vorgehen zu prüfen. Einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten in dem Punkt auch CDU und Grüne zu.
Die Initiatoren hatten in ihrem Antrag auf die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch das Kölner Verwaltungsgericht verwiesen. Das Gericht habe „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ in der Partei gesehen. Die Landesregierung solle daher auch prüfen, „inwieweit Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Beamte, die AfD-Mitglieder sind, weiter durch die öffentliche Hand beschäftigt werden können“, heißt es in dem Antrag.
Die Überschrift des Antrag „Klare Linie gegen Rechtsextremismus, gegen Gewalt und gegen die Feinde unseres Grundgesetzes“, sei bewusst gewählt worden, sagte SPD-Fraktionschef Julian Barlen. Sie verdeutliche das entschiedene Eintreten „für Demokratie, für ein friedliches Miteinander, für eine Gesellschaft der Vielfalt und des Respekts“. Die jüngste Vergangenheit habe eindeutig gezeigt, dass die größte Gefahr für die Demokratie vom Rechtsextremismus ausgehe, sagte Barlen.
Er verwies auf die rechtsextremistisch motivierten Morde in Halle, Hanau und Kassel sowie Bestrebungen rechter Gruppen wie Nordkreuz oder von Reichsbürgern, sich Waffenarsenale zuzulegen. Der Anteil gewaltbereiter Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern sei gemessen an der Bevölkerungszahl doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. „Wir warten nicht, bis aus einem solchen Personenpotenzial eine aktive Terrorzelle entsteht“, sagte Barlen. Für ihre Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts erhielten SPD und Linke aber kaum Unterstützung aus den Reihen der Opposition.
„Eine Verschärfung des Waffenrechts wird nicht zu mehr Sicherheit führen“, sagte der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt. FDP-Fraktionschef René Domke äußerte Zweifel daran, dass der von SPD und Linke befürwortete regelmäßige Nachweis einer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ durch Waffenbesitzer rechtlich und personell durchsetzbar sei. Bislang können Anträge auf Waffenbesitz nur verwehrt werden, wenn die zuständigen Kommunalbehörden die Unzuverlässigkeit feststellen.
Mit scharfer Kritik reagierte AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer auf den Antrag der Koalitionsfraktionen. „Jäger und Sportschützen haben oft ein gesundes Verhältnis zur Heimat. … All jene sollen nun unter Generalverdacht gestellt werden“, sagte er. Zudem warf er SPD und Linken vor, eine demokratisch gewählte Partei ausgrenzen zu wollen. „Als freiheitliche Bürgerpartei sind wir ihnen ein Dorn im Auge. Das haben wir verstanden“, sagte Kramer.