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Debatte um Änderung bei Finanzzuweisungen an Kommunen

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Kurzfristige Änderungen an den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sollen gravierende Schwankungen bei den Zuweisungen verhindern und eine gerechte Lastenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen bei der Kita-Finanzierung sicherstellen. Wie Innenminister Christian Pegel (SPD) im Landtag sagte, wurden dazu einvernehmliche Lösungen mit den Kommunalverbänden gefunden. Diese müssten nun gesetzlich verankert werden. 

Pläne der Regierungsfraktionen, nach der ersten Beratung am Mittwoch die Gesetzesänderungen in beschleunigtem Verfahren schon am Freitag zu beschließen, scheiterten am Widerstand der Opposition. Die Probleme seien lange schon bekannt, die Änderungen mit heißer Nadel gestrickt, hieß es zur Begründung. Es bedürfe noch intensiverer Beratungen, betonte unter anderem der CDU-Abgeordnete Torsten Renz. 

Sinkende Steuereinnahmen mit Folgen 

Laut Pegel drohen den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nach einem absehbaren Anstieg im Jahr 2025 wegen rückläufiger Steuereinnahmen in den Folgejahren massive Senkungen bei den Landeszuweisungen. Um den Kommunen aber mittelfristig Planungssicherheit zu geben, würden die Gelder für 2025 auf dem aktuellen Niveau festgeschrieben. Mehreinnahmen des Landes würden in die Folgejahre verschoben, um mit einer solchen Glättung einen Absturz bei den kommunalen Zuweisungen zu verhindern, erklärte Pegel. 

Die Kommunalverbände hätten darauf gedrungen, dass die Änderungen schon zu Beginn des Jahres 2025 greifen, begründete Pegel die Eile. Dazu gehöre auch die Konkretisierung zur Kita-Finanzierung. Statt eines pauschalen Beitrags sollen Städte und Gemeinden künftig jeweils ihren konkreten Kostenbeitrag leisten. Der Landkreistag hatte beklagt, dass dies in einer Reihe von Fällen nicht gegeben war und so die Kreise zusätzlich in die Pflicht genommen wurden. 

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Besuch der Kita für Eltern kostenfrei. Das Land trägt 54,5 Prozent, 32 Prozent die Kommunen, die restlichen 13.5 Prozent die Landkreise. Tarifsteigerungen für Erzieherinnen und Erzieher gelten als wichtigste Kostentreiber. 

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Für den 9. Januar wurde eine Verbandsanhörung anberaumt, auf der folgenden Plenarsitzung soll dann über die Änderungen abgestimmt werden.

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