Montag, 25.November 2024 | 15:55

Covid19 in Nordwestmecklenburg – Dienstag (02.02.21)

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Am Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Nordwestmecklenburg 20 weitere Fälle von Covid19 aus dem Kreisgebiet gemeldet. Damit sind derzeit 121 Menschen als infiziert in Quarantäne, insgesamt sind es 591.

Unter den Neuinfektionen sind drei Personen, die im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten, zwei davon haben ihren Arbeitsplatz außerhalb des Landkreises. Rund ein Drittel der Neuinfektionen ist auf familiäre Zusammenhänge zurückzuführen.

Die Inzidenz in NWM beträgt heute 64,8, ein leichtes Minus zu gestern. Damit befindet sich unser Landkreis am unteren Ende des „blass-roten“ Bereiches, in dem sich auch Schwerin (78,4) und Ludwigslust-Parchim befinden (83,6). Im „tiefroten“ Bereich der Skala über 100 liegen noch die Mecklenburgische Seenplatte (115,9), die mit 66 Neuninfektionen heute die höchste Fallzahl aufweist, und Vorpommern-Greifswald mit 147,7. Eine Inzidenz von 50 und darunter haben der Landkreis Rostock (50,0), Vorpommern-Rügen (44,9) und die Stadt Rostock (43,0).
der Landesdurschnitt sinkt um 8,8 Punkte auf 80,8.

Drei Allgemeinverfügungen erlassen

Für 3 Einrichtungen im Landkreis mussten heute durch das Gesundheitsamt mittels Allgemeinverfügungen Quarantäne-Maßnahmen verhängt werden.

Nachdem bereits am 29.1. eine Allgemeinverfügung mit Quarantäne-Maßnahmen für Kinder und Mitarbeitende des Kindergartenbereiches der Kindertagesstätte Hanseatenhaus Wismar erging (gültig bis 10.2.), musste heute eine zweite für den Krippenbereich erlassen werden. Durch Sie gilt für 41 Kinder und 8 Beschäftigte, die am 28. oder 29.1. in der Einrichtung waren, häusliche Quarantäne bis zum vorerst 12.2.

Als zweite Kindertagesstätte ist die Kita „Am Lustgarten“ in Grevesmühlen betroffen, nach einem positiven Routine-Test bei einer dort beschäftigten Person. Dort müssen alle Mitarbeitenden und Kinder des Hortbereiches bis zum 15.2.2021 in Quarantäne, sofern sie am 28. oder 29.1 oder 1.2. in der Einrichtung waren.

Die dritte Allgemeinverfügung betrifft nach einem positiven Test bei einem Schüler die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der 10. Klasse der Regionalen Schule Proseken, die am 28.1. den Unterricht besucht haben. Die Quarantäne gilt bis 11.2.2021.

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