Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält die von Ärztevertretern geforderte Rückkehr zur telefonischen Krankenschreibung für richtig und unterstützt sie. Sie solle bald beschlossen werden, Vorgespräche dazu liefen, teilte der SPD-Politiker auf Twitter seinen Wissensstand mit. „Bei den hohen Covid-Fallzahlen brauchen wir nicht die Infektionen in die Praxis zu tragen“, so Lauterbach.
Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, hatte es angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen „ein echtes Ärgernis“ genannt, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. „Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen“, so Weigeldt. Einen Artikel mit Weigeldts Einordnung teilte Lauterbach in seinem Tweet.
Seit dem 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Corona-Pandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für bis zu sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war.
Entschieden wird über solche Regelungen im Gemeinsamen Bundesausschuss des Gesundheitswesens (G-BA). Das Gremium ist mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt und entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung.
Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, hatte erklärt: „Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können.“
Nach Angaben einer G-BA-Sprecherin ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. In dem Gremium sei im Frühjahr intensiv diskutiert worden, „ob es richtig ist, die bisherigen Sonderreglungen zur telefonischen Krankschreibung Ende Mai 2022 vorerst auslaufen zu lassen“, sagte sie. Alle Träger des G-BA und damit auch die KBV als Vertretung der Ärzteschaft seien sich damals einig gewesen, dass solche Sonderregeln wegen des damals ruhigeren Pandemie-Geschehens zurückgenommen werden konnten. Dies sei im Einklang mit Alltagslockerungen erfolgt. „Sollte die Corona-Pandemie erneut stark an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen (…) wieder aktivieren“, sagte die Sprecherin.