Seit Donnerstag gelten in der größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns nochmals verschärfte Corona-Regeln.
Neben den Weihnachtsmärkten, die ab Donnerstag schließen mussten und deren Abbau bereits im Gange war, sind weitere Freizeitbereiche betroffen. So müssen etwa die Innenbereiche von Museen, Ausstellungen, Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder auch Indoorspielplätzen geschlossen bleiben.
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Dazu gehören neben den Weihnachtsmärkten oder ähnlichen Festen etwa Tanzveranstaltungen sowie geschlossene Gesellschaften in Gaststätten. Auch öffentliche Sportveranstaltungen oder der öffentliche Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern ist demnach untersagt. Sportveranstaltungen im Profisport dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden.
Schwimm- und Spaßbäder können für begrenzte Gruppen von Vereinen sowie für geschlossene Schwimmkurs- und -unterrichtsgruppen öffnen. Dabei gelten jeweils besondere Regeln und Testerfordernisse. Auch Fitnessstudios können unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung besucht werden. Ebenso ist Vereinssport unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung weiter möglich.
Die Stadt war bereits vor einigen Tagen den siebten Tag in Folge auf der Corona-Stufenkarte rot. Das Land hatte laut Stadt zuletzt auf die bevorstehende Überlastung des Gesundheitssystems in der Hansestadt hingewiesen, weshalb wie schon in anderen Landkreisen zuvor nun auch in Rostock Rot plus gilt.
Zur Wochenmitte lag die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche in der Hansestadt laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) bei 426,2 (landesweit 424,4). Die Zahl der Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohner und Woche, die in eine Klinik gebracht werden mussten betrug 4,8 (landesweit 8,4). 19,2 Prozent der Kapazitäten der Intensivstationen galten als ausgelastet (landesweit 14,6).