Samstag, 21.September 2024 | 13:03

Corona-Testpflicht in Rostock und Schwerin tritt in Kraft

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In Rostock und Schwerin müssen Ungeimpfte von heute an einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, wenn sie etwa ins Kino, ins Fitnesscenter, zum Friseur oder in den Innenbereich einer Gaststätte wollen. Beide Städte haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Tests sind demnach auch in Schwimmhallen, Sportvereinen und Museen nötig.

Hintergrund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Rostock und Schwerin vergangene Woche drei Tage hintereinander über 50 lag und die landeseigene Corona-Ampel für die Kommune damit die Warnstufe 2 (orange) zeigte. In den Schulen in Rostock und Schwerin mussten die Schüler bereits letzte Woche wieder Maske tragen.

Die Testpflicht kann erst dann aufgegeben werden, wenn eine Kommune mindestens fünf Tage am Stück in der gelben Zone ist. Das war in Schwerin am Freitag das erste Mal wieder der Fall, Rostock lag noch über der Marke von 50. Alle Landkreise in MV sind hingegen in der gelben Zone, weshalb es dort keine Testpflichten gibt.

Ausgenommen von der Testpflicht in Schwerin und Rostock sind neben Geimpften auch Genesene. Auch Schüler, die in der Schule getestet werden, sind von weiteren Testpflichten befreit. Ausnahmen: In Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie beim Betreten von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen müssen auch sie einen Negativ-Test vorlegen.

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