Die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns können sich zum Wochenstart auf einige gelockerte Corona-Maßnahmen einstellen. Seit Montag sind Treffen mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten möglich, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Lebt ein Paar nicht in einer gemeinsamen Wohnung, zählt es dennoch als ein Haushalt. Zuvor durfte sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.
Die Landesregierung hatte am Freitag und Samstag stundenlang mit Vertretern von Kommunen, Sozialverbänden, Gewerkschaften und der Wirtschaft über die konkrete Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse beraten. Einige Punkte wie die Öffnung des Handels erwiesen sich als schwierig, da in mehreren Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns die Sieben-Tage-Inzidenzwerte bei um die 100 liegen.
Der Handel kann am Montag landesweit unter Auflagen wieder öffnen, allerdings sind die Voraussetzungen unterschiedlich. In Rostock und Vorpommern-Rügen ist ein Einkaufen ohne vorherige Terminabsprache möglich, in den anderen Regionen des Bundeslandes ist dies hingegen notwendig. Geschäfte und Kunden müssen also vorab telefonisch oder digital einen Termin ausmachen, wann diese in das Geschäft kommen können. Mehrere Wirtschaftsvertreter hatten dieses Modell bereits als schwierig umzusetzen eingestuft.
Buchläden, die Außenbereiche von Zoos und Tierparks dürfen ebenfalls landesweit wieder ihren Betrieb aufnehmen, dies gilt auch für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Nagelstudios.
Am Montag können zudem viele weitere Schülerinnen und Schüler in Rostock und Vorpommern-Rügen wieder zur Schule gehen. Dies betrifft die Jahrgangsstufen ab Klasse 7, für die zunächst Wechselunterricht vorgesehen ist. Niedrigere Jahrgangsstufen und die Abschlussklassen konnten bereits zuvor wieder zum Unterricht in die Schule gehen.