Wer vor einem Jahr vom Land Mecklenburg-Vorpommern eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe erhalten hat, kann sich mit der Tilgung des Darlehens mehr Zeit lassen.
Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig sei, werde die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert, teilte das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Freitag mit.
Eigentlich würden nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit jetzt die Rückzahlungen einsetzen. Mit der Verlängerung muss die Tilgung den Angaben nach nun erst nach 20 Monaten beginnen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte für rund 2200 Unternehmen aller Branchen und Größen vor einem Jahr 100 Millionen Euro rückzahlbare Liquiditätshilfen ausbezahlt. Diese Gelder sind nicht zu verwechseln mit dem Soforthilfeprogramm vom Frühjahr 2020, über das in Mecklenburg-Vorpommern rund 350 Millionen Euro an mehr als 40 000 Antragsteller geflossen waren. Bei der Soforthilfe handelte es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.