Nach dem gerichtlichen Aus für die Corona-Hotspot-Regel in Mecklenburg-Vorpommern entfällt in den Schulen ab Montag und damit drei Tage früher als geplant die Maskenpflicht.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude werde aber weiter empfohlen, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke). Auch das Einhalten von Abständen sei weiter sinnvoll. Die Pandemie sei noch nicht vorbei.
Corona-Tests finden Oldenburg zufolge weiter statt, sie seien von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht berührt. Alle Schüler werden danach dreimal pro Woche getestet, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte die Corona-Hotspot-Regel in Mecklenburg-Vorpommern am Freitag gekippt. Geklagt hatte die AfD. Die Richter beanstandeten, dass das komplette Bundesland vom Landtag zum Corona-Hotspot erklärt worden war. Nach ihrer Auffassung hätte die Lage in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sorgfältig geprüft werden müssen. Dies sei nicht erfolgt.
Die Hotspot-Regel sollte nach dem Beschluss des Landtags vom März eigentlich am 27. April auslaufen. Die Maskenpflicht in den Schulen sollte am 28. April fallen.