Sonntag, 24.November 2024 | 07:22

CDU will MV-Schutzfonds durch Rechnungshof prüfen lassen

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Ungeachtet der Ankündigung der Landesregierung, den umstrittenen MV-Corona-Schutzfonds vorfristig aufzulösen, dringt die CDU auf eine rechtliche Prüfung des Milliarden-Pakets.

Die Oppositionsfraktion sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung nicht benötigter Corona-Mittel durch den Bund in ihrer Kritik am Finanzgebaren auch der rot-roten Landesregierung bestätigt. In einer Vorlage für die Landtagssitzung Mitte Dezember beantragt die CDU, die Verwendung der Mittel aus dem kreditfinanzierten MV-Schutzfonds durch den Landesrechnungshof prüfen zu lassen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei deutlich geworden, dass für Ausnahmen von der Schuldenbremse strengere Maßstäbe gelten würden. Dies betreffe auch die Verwendung der für die Bewältigung von Notlagen erlaubten Kredite. Eine gründliche und unabhängige Bewertung der bisherigen Praxis sei geboten, um Schlussfolgerungen für eine zukünftig verfassungsgemäße Anwendung des Finanzverfassungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern ziehen zu können, heißt es in der Begründung des Antrags. Das von Fraktionschef Franz-Robert Liskow unterzeichnete Papier lag auch der dpa vor.

Nach dem Willen der Union soll unter anderem festgestellt werden, ob der MV-Schutzfonds, für den Kredite im Umfang von 2,85 Milliarden Euro bewilligt worden waren, und die Verwendung dieser Mittel der Verfassung und dem Haushaltsrecht des Landes entsprachen. Insbesondere die Bildung der Sondervermögen für die Universitätsmedizinen und den Breitbandausbau aus Mitteln des Schutzfonds standen immer wieder in der Kritik, da es sich um Bereiche ohne direkten Bezug zur Corona-Pandemie handelte.

Der Landesrechnungshof hatte bereits im März 2021 Zweifel daran geäußert, dass alle Corona-Maßnahmen wirklich mit der Pandemie zu tun hatten. So sei es bedenklich, dass Vorhaben mit Notlagekrediten finanziert würden, die bereits vor Beginn der Pandemie begonnen wurden, hatte die Präsidentin der obersten Prüfbehörde des Landes, Martina Johannsen, erklärt. Nach ihrer Meinung soll mit der Förderung der Universitätsmedizinen aus dem Schutzfonds ein bereits zuvor entstandener Investitionsstau abgebaut werden.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte den CDU-Vorstoß zur Prüfung des MV-Schutzfonds. Landesgeschäftsführer Sascha Mummenhoff betonte, dass der Steuerzahlerbund den Schutzfonds in seiner Dimension und auch die Verwendung der Mittel daraus von Beginn an kritisiert habe. Es sei daher richtig, den Fonds im Lichte des jetzigen Urteils noch einmal genauer prüfen zu lassen, sagte Mummenhoff.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte allerdings bereits angekündigt, den MV-Schutzfonds Ende dieses Jahres und damit ein Jahr früher als geplant aufzulösen. Statt der für 2024 geplanten ersten Tilgungsrate von 270 Millionen Euro sollten im kommenden Jahr zudem bereits 415 Millionen Euro des Sonderkredits zur Bewältigung der Corona-Krise zurückgezahlt werden.

Der Landtag hatte Kreditermächtigungen im Umfang von 2,85 Milliarden Euro beschlossen, um damit den Zusammenbruch des Gesundheitssystems, der Wirtschaft und der Gesellschaft zu verhindern. Noch nicht beantragte, aber zulässige Lohnhilfen für Unternehmen oder noch ausstehende Investitionen etwa in die Digitalisierung der Schulen würden aus Rücklagen des Landes finanziert, sicherte Schwesig zu. Dem Vernehmen nach flossen bislang etwa zwei Milliarden Euro aus dem Schutzfonds ab.

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