Spätestens die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen haben gezeigt, dass die Schulen der Hansestadt Wismar und die an den Schulen Beschäftigen nur eingeschränkte technische Voraussetzungen für die Durchführung von digitalem Präsenz- oder Distanzunterricht (E-Learning) haben.
Eine ausreichende Vermittlung im sicheren Umgang digitaler Medien an den Schulen ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Im Hinblick auf die Sicherung zukünftiger Fachkräfte für Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und Verwaltung ist ein gut erlernter, versierter Umgang mit digitalen Geräten eine essentielle Notwendigkeit. Daher ist es erforderlich, die Grundlagen für die digitale Unterrichtsvermittlung zu legen, die die bisherigen Unterrichtsmethoden nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen.
Daher stellt die CDU-Fraktion in der kommenden Bürgerschaftssitzung einen Antrag, durch den der Bürgermeister beauftragt werden soll, die beschleunigte Digitalisierung der Schulen der Hansestadt Wismar in Gang zu setzen und innerhalb der kommenden zwei Jahre (2021/2022) alle Schulen mit der erforderlichen grundlegenden IT-Infrastruktur auszustatten.
Bereits in den letzten Monaten hat die CDU Fraktion das Thema im zuständigen Ausschuss angesprochen und den Planungsstand der Stadt hinterfragt. Wir begrüßen, so die CDU-Bürgerschaftsfraktion, dass die Stadtverwaltung endlich plant, der Bürgerschaft einen Medienentwicklungsplan im September vorzulegen. Dieser ist zwingende Voraussetzung für die Förderung aus dem DigitalPakt Schule. Für die Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar bedeutet dies unter anderem, dass sie mit der erforderlichen Technik, wie Router, Firewalls, Switches in ausreichender Zahl und Präsentationstechnik ausgestattet werden und so gut wie alle Räume eine Netzwerkanbindung erhalten. Die aufzubauende Netzwerkinfrastruktur ist wie eine Betriebs-IT zu verwalten und muss während der Unterrichtszeit wenigstens 10 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche (10/5) zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind die Voraussetzungen zu schaffen, die die Verwendung vom mobilen Endgeräten erlaubt. Eine flächendeckende Ausstattung mit WLAN-Accesspoints in allen Räumen aller Schulen ist erforderlich. Auch wenn die Ausstattung mit festen und mobilen Geräten möglichst einheitlich erfolgen sollte, ist bei der Umsetzung der Netzwerkausstattung das Konzept der Nutzung der eigenen Geräte (Bring-your-own-Device, BYOD) zu berücksichtigen und damit Geräteunabhängigkeit zu gewährleisten. „Es ist wichtig, dass wir unsere Schulen auf den technischen Stand der Zeit bringen. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll nutzen und unseren Kindern die Möglichkeit bieten, sich bestmöglich zu entfalten. Dazu ist es auch wichtig, dass der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen passend aus pädagogischen Konzepten heraus entwickelt werden.
Mit unserem Antrag wollen wir versuchen, diese Entwicklung zu beschleunigen und bereits jetzt die Weichen, auch für die Finanzierung im nächsten Haushalt 2022 zu stellen.“, so der Fraktionsvorsitzende Tom Brüggert.