Die Staatsanwaltschaften in MV haben die aufgrund der Cannabis-Legalisierung notwendig gewordene Überprüfung von tausenden Vollstreckungsverfahren abgeschlossen. In 178 Fällen sei wegen des rückwirkenden Straferlasses die Vollstreckung einer Geldstrafe und in einem Fall die Vollstreckung einer noch nicht angetretenen Ersatzfreiheitsstrafe eingestellt worden, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Zu einer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug sei es nicht gekommen.
Notwendig wurde die Überprüfung nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes (CanG) zum 1. April, womit Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz verschwand. Erwachsene dürfen seitdem in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber auch nicht in Fußgängerzonen.
Das Ministerium hatte im Mai mitgeteilt, dass in Mecklenburg-Vorpommern über 6.000 Fälle überprüft werden müssten. In drei Fällen wurde laut Ministerium die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auf Bewährung eingestellt. Fünfmal waren zudem inhaftierte Verurteilte betroffen, für die die Staatsanwaltschaften gemäß CanG beantragen mussten, eine verhängte Gesamtfreiheitsstrafe aufzulösen und neu festzusetzen.