Sicherheitsbehörden dämpfen die Hoffnung auf ein komplettes Austrocknen des Cannabis-Schwarzmarkts durch das neue Gesetz zur kontrollierten Freigabe der Droge.
Die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität könnten gegenwärtig „nicht als Themenfeld der Entlastung“ bewertet werden, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern unter Hinweis auf die Beschränkung der legalen Mengen. „Hier wird es weiterhin eine Strafbarkeit geben.“
Vom 1. April an sollen Erwachsene 25 Gramm Cannabis und drei Pflanzen besitzen dürfen. Der Anbau soll zudem künftig in Vereinen erlaubt sein, die an ihre Mitglieder die Droge in begrenzten Mengen abgeben dürfen. Die Ministeriumssprecherin betonte, dass aufgrund des legalisierten Eigenbesitzes für über 18-Jährige das Entdeckungsrisiko für Straßendealer und die Beweisführung gegen sie deutlich erschwert werde.
Das Gesetz wurde im Februar vom Bundestag verabschiedet und muss noch den Bundesrat passieren. Aus den Ländern gibt es Nachbesserungswünsche von Gesundheitsministern und Widerstände gegen ein Inkrafttreten schon im April. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) fordert etwa einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen: „Hier geht es etwa um die Mengenbegrenzungen für Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren.“
Am 22. März befasst sich der Bundesrat mit dem Thema. Möglicherweise wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Die CDU im MV-Landtag, die grundsätzlich gegen die Cannabis-Freigabe ist, will die Landesregierung in dieser Woche im Landtag zu diesem Schritt auffordern.
Die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bekommen nach Einschätzung des Schweriner Innenministeriums mit dem neuen Gesetz zusätzliche Aufgaben. Der Aufwand werde unter anderem davon abhängen, wie stark die Möglichkeit zum gemeinschaftlichen, nichtkommerziellen Anbau genutzt wird. Kontrolliert werden müssten unter anderem auch die Konsumverbote rund um Schulen, Kitas, Sportplätze und ähnliche Einrichtungen.
„Eine Entlastung wird es lediglich im Bereich von Konsumenten-Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene geben“, so die Ministeriumssprecherin. Diese Erwachsenen machten sich künftig nicht mehr strafbar, wenn sie bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und maximal drei Pflanzen haben.