Donnerstag, 28.November 2024 | 15:33

Bundesverfassungsgericht stoppt Verabschiedung des Heizungsgesetzes

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Der Bundestag kann das von der Ampel-Koalition beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren stattgegeben. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben. Vertreter von CDU und CSU zeigten sich hochzufrieden und sprachen von einer Ohrfeige für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. FDP-Politiker machten in ersten Reaktionen die Grünen verantwortlich. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte sich gelassen.

Es liege „auf der Hand“, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten „möglicherweise“ verletzen könne, erklärte das Bundesverfassungsgericht in der Begründung der Entscheidung.

Ende Juni hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.

Eilantragsteller Heilmann sah daher „massive Mängel“ an dem Gesetz und beklagte eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als „verfassungswidrig“ bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem „Last-minute-Gesetzespaket“ die Wärmewende zu ruinieren. Der CDU-Politiker hatte dabei betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren.“

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag nun mit fünf zu zwei Stimmen statt. Nach Ansicht der Richter überwiegt das „Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung“ der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den „Eingriff in die Verfahrensautonomie“ des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde schließlich durch die verschobene Abstimmung „lediglich verzögert“.

In der Entscheidungsbegründung wird zudem die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestags erwähnt, in der das Gesetz schon vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Der CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzende Merz nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter bei Twitter eine „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. Dem „unsäglichen Umgang“ der Ampel-Koalition mit dem Parlament sei „nun ein Riegel vorgeschoben“ worden. Die Regierung wäre Merz zufolge „gut beraten, das Urteil“ zum „Innehalten zu nutzen“. Ein Urteil ist in Karlsruhe allerdings nicht gefallen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete das Vorgehen der Koalition als „respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit“, dem Karlsruhe nun ein „Stoppschild“ aufgestellt habe. Die Ampel solle „in sich gehen“ und das „Murks-Gesetz endlich einstampfen“, ergänzte Dobrindt. CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einer „schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung“. Er forderte: „Das Heizgesetz muss weg und komplett neu aufgesetzt werden.“

Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“, wie er der Funke-Mediengruppe sagte. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler lobte die Entscheidung. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen“, schrieb er auf Twitter.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch reagierte gelassen. „Die Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren. Den Inhalt des Gesetzes betrifft sie nicht“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Ausdrücklich weist das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden muss.“

Die Ampel-Partner hatten wochenlang über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Das Kabinett hatte zunächst den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Am vergangenen Freitag legten die Koalitionsfraktionen dem Bundestag dann Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Nur eine Woche später, an diesem Freitag, sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages Anfang der Woche. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

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